Bewerbung und Zulassung

Bewerben Sie sich für einen herausragenden Studiengang der Ihnen ein breites Kursangebot, Flexibilität, internationalen Austausch und sehr guten Karrieremöglichkeiten bietet

Bewerbungsfrist für den Studiengang ist der 15. Mai für einen Studienbeginn im darauf folgenden Herbst ++++ Studienbeginn ist für Studienanfänger nur zum Wintersemester möglich ++++ Das Online-Bewerbungsportal öffnet ca. 4-5 Wochen vor Ablauf dieser Frist ++++ FAQs am Ende dieser Webseite

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Master in Politik- und Verwaltungswissenschaft sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • B.A.-Studium: Ein B.A.-Abschluss in einem für den Masterstudiengang einschlägigen Fach an einer Universität oder ein anerkanntes (ausländisches) Äquivalent mit mindestens der Note „gut"
  • Praxiserfahrung: Der Nachweis eines mindestens 2-monatigen einschlägigen Praktikums
  • Englisch: Fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Deutsch (nur für den Schwerpunkt Management und Verwaltung): Für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Niveau Stufe zwei oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent).

Bewerbungsverfahren

Im Studiengang 'Master in Politik- und Verwaltungswissenschaft' findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahrens statt. Die Bewerbung findet ausschließlich online über die Platform ZEuS statt. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung für den Studiengang getroffen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai  und die Entscheidung der Auswahlkommission wird erst nach dem Ende dieser Frist, auf Basis aller vorliegender Bewerbungen, getroffen.

Der Antrag auf Zulassung muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben: Ein Motivationsschreiben von ca. 1-1,5 Seiten Länge, in dem Sie auf Ihren fachlichen Hintergrund und auf Ihre Motivation, den Studiengang zu studieren, eingehen.
  • Empfehlungen: Zwei Empfehlungen von Hochschullehrern.
  • B.A.-Studium: Beglaubigte Kopie des Nachweises über den B.A.-Abschluss in einem für den Masterstudiengang einschlägigen Fach an einer Universität oder anerkanntes (ausländisches) Äquivalent mit mindestens der Note „gut“ oder, falls der B.A.-Abschluss noch nicht vorliegt, eine Bescheinigung über die bis zum Anmeldetermin erbrachten endnotenrelevanten Prüfungsleistungen (falls notwendig mit einer beglaubigten Übersetzung in Englisch oder Deutsch).
  • Praxiserfahrung: Nachweis über ein mindestens zweimonatiges einschlägiges Praktikum oder eine sonstige einschlägige Berufserfahrung.
  • Englisch: Sofern Englisch nicht Ihre Muttersprache ist: Nachweis über fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau  B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (beispielsweise Nachweis über mindestens 7 Jahre Schulenglisch oder Cambridge Certificate of Proficiency in  English (mindestens Grade C) oder Toefl-Test (mindestens 90 Punkte internet based) oder ein anerkanntes Äqui­valent. (Nachweis durch das offizielle Dokument oder eine Kopie).
  • Deutsch (Nur für den Schwerpunkt Management und Verwaltung): Für Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse durch das DSH-Niveau Stufe zwei oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent.

Häufige Fragen zum Zulassungsverfahren

Ab wann kann ich mich bewerben?

Das Online-Bewerbungsportal wird üblicherweise vier bis fünf Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist (15. Mai) freigeschaltet.

Wann werden die Auswahlergebnisse bekanntgegeben?

In der Regel benötigen die Zulassungsstelle und der Fachbereich für die Aufbereitung der Unterlagen und die Auswahl durch die Auswahlkommission einen Monat. Wir versuchen daher, die BewerberInnen ca. Mitte Juni per E-Mail über das Ergebnis des Verfahrens zu informieren.

Auf welchen Kriterien basiert die Auswahl der KandidatInnen?

Laut Zulassungssatzung spielen für die Zulassung eine Reihe harter und softer Auswahlkriterien eine Rolle. Folgende sind daher die Faktoren, die die Kommission bei ihren Beratungen berücksichtigt:
- Was hat der Bewerber/die Bewerberin zuvor studiert?
- Wo hat er/sie studiert
- Welches sind seine/ihre Noten?
- Wer hat das Gutachten verfasst?
- Wie eindeutig ist die Empfehlung im Gutachten?
- Wie prägnant ist das Motivationsschreiben formuliert?
- Welche sonstigen Erfahrungen hat der/die Bewerber/in?

Kann ich meinen Schwerpunkt zu einem späteren Zeitpunkt noch wechseln?

Grundsätzlich ja - hierfür ist im ersten oder zweiten Studiensemester ein Antrag an den Prüfungsausschuss nötig, den Sie beim Studiengangkoordinator abgeben können.

Kann ich mich direkt für eine der angebotenen Double Degree-Optionen bewerben?

Nein - Man bewirbt sich zunächst allgemein für das Masterprogramm, verbringt dann das erste Jahr in Konstanz und bewirbt sich intern auf eine der verfügbaren Optionen. Dies bedeutet, man informiert sich während der ersten Monate und entscheidet sich dann erst definitiv. Man muss sich intern auf eine der Optionen bewerben. Die Bewerbungsfrist für die USA/Kanada-Programme ist der 2. November, für die europäischen Programme der 1. Februar.

Welche Nachweise werden für die Englischkenntnisse akzeptiert?

Wir möchten vermeiden, dass Ihnen wegen eines Englischtests bei einem kommerziellen Anbieter Unkosten entstehen. Es würde daher ausreichen, alternativ folgende Unterlagen einzureichen. Diese können sein:
- Abiturzeugnis UND
- Nachweis des Besuchs von englischsprachigen Lehrveranstaltungen an Ihrer bisherigen Universität (z.B. über Notenübersicht) ODER
- Nachweis über einen Erasmus-Aufenthalt an einer englischsprachigen Universität ODER
- Sprachzertifikat des Sprachenzentrums Ihrer bisherigen Universität

Können Referenzschreiben auch von akademischen MitarbneiterInnen verfasst werden oder müssen diese von ProfessorInnen stammen?

Ja - Wir akzeptieren auch Anschreiben wissenschaftlicher MitarbeiterInnen. Wichtig ist, dass die Person etwas Aussagekräftiges über die/den BewerberIn schreiben kann.

Was sollte in einem Empfehlungsschreiben enthalten sein?

Die Empfehlungsschreiben sollten nicht länger als eine Seite sein. Sie sollten folgende Elemente beinhalten:
- in Rahmen welcher Veranstaltungen der/de Lehrende den/die BewerberIn kennengelernt hat.
- wie die Leistungen in den jeweiligen Kursen waren.
- wie er/sie die bisherige akademische Karriere der/des Bewerbers/in gesamt einschätzen.
- welche sonstigen Leistungen ihn/sie besonders imponieren.
- wieso der/die BewerberIn für den angestrebten Studiengang besonders geeignet scheinen

In welcher Form sollen die Referenzschreiben eingereicht werden?

Die Schreiben können gemeinsam mit den sonstigen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Es ist nicht notwendig, diese in versiegelten Umschlägen einzureichen. Alternativ können GutachterIn oder KandidatIn ein Empfehlungsschreiben auch per Post oder Mail direkt an den Studiengangkoordinator schicken.

Bei internen Bewerbungen (BA an der Universität Konstanz) reicht es aus, wenn die ProfessorInnen oder MitarbeiterInnen ihre Empfehlung über die fachbereichsinterne Webseite abgeben.

Können Unterlagen nach dem 15. Mai nachgereicht werden?

Das Online-Bewerbungsformular muss bis zum 15. Mai vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden. Eine Zusendung von Unterlagen per Post ist für die Bewerbung nicht notwendig (es kann aber sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt, zur eigentlichen Einschreibung Originale oder beglaubigte Kopien einigere Dokumente eingereicht werden müssen).

Anlagen zur Bewerbung, wie z.B. Empfehlungsschreiben, können noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, per Mail direkt an das Team der Studiengangkoordination.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich kein zweimonatiges Praktikum absolviert habe?

Ja - da es an vielen Universitäten oder in einigen Ländern nicht üblich ist, während des BA-Studiums ein Praktikum zu absolvieren, akzeptieren wir auch diese Bewerbungen. Wenn der/die Bewerber/In zuvor ein oder mehrere kürzere Praktika absolviert hat, können diese für die Bewerbung ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie genau sollte die Praxiserfahrung aussehen, die für die Zulassung nachzuweisen ist?

Üblicherweise haben BewerberInnen für einen Studienplatz praktische Erfahrungen in einem der folgenden Bereiche gesammelt:

  • Öffentliche Verwaltung, auf lokaler, regionaler, nationaler oder internatioanler Ebene, z.B. Stadtverwaltungen, Ministerien, Botschaften, Goethe Institute
  • NGOs, Vereine, Stiftungen
  • Privatwirtschaft, z.B. in der Verwaltung eines Unternehmens, in einer HR-Abteilung oder im Inhouse Consulting
  • Entwicklungszusammenarbeit, z.B. GIZ
  • Medien und Presse

Neben Praktika werden auch Tätigkeiten als studentische Hilfskraft oder erste Arbeitserfahrungen für den Auswahlprozess berücksichtigt.

Ich bin dabei meinen BA-Abschluss an einer Verwaltungshochschule zu erwerben. Kann ich mich auf das MA-Programm bewerben?

Prinzipiell können sich AbsolventInnen von Verwaltungshochschulen bei uns bewerben. Es gibt allerdings ein paar Anmerkungen:

  • Es ist so, dass AbsolventInnen politikwissenschaftlicher BA-Programme aufgrund der höheren Passgenauigkeit der Vorkenntnisse zumeist höher gerankt werden. Dennoch ist gibt es bei guten Noten und Referenzschreiben realitische Chancen auf eine Zulassung.
  • Im Studium der Politik- und Verwaltungwissenschaft in Konstanz spielen Statistik- sowie andere Methodenkurse eine große Rolle. Fehlen diese Vorkenntnisse, da sie im BA nicht erworben wurden, ist vor allem der Studienstart in Konstanz sehr schwierig.