Lehrangebot Sommersemester 2024

Lehre im Sommersemester 2024

Lehrveranstaltungen finden in der Regel in Präsenz statt. In Einzelfällen können Lehrende Veranstaltungen auch online durchführen. Voraussetzung dafür ist ein Konzept, das den didaktischen Mehrwert der Online-Durchführung gegenüber der Präsenzlehre begründet. Während der Renovierung der A-Hörsäle werden aus Gründen des Hörsaalmangels zusätzlich einzelne Vorlesungen online durchgeführt. Ob eine Veranstaltung online stattfindet, ist in ZEuS daran erkennbar, dass im Reiter „Termine und Räume“ die Angabe „online“ steht. Eine Gesamtliste der betreffenden Veranstaltungen finden Sie auch hier als Download.

Die Studierenden werden darum gebeten, bei Ihrer Kurswahl/Stundenplangestaltung darauf zu achten, dass zwischen Präsenz- und Onlineveranstaltungen immer genügend zeitlicher Abstand gegeben ist, um einen Arbeitsplatzwechsel zu vollziehen. Falls Sie es in Einzelfällen nicht vermeiden können, dass eine Online- und eine Präsenzveranstaltung in Ihrem Stundenplan unmittelbar aneinandergrenzen, beachten Sie bitte das Angebot an Arbeitsplätzen an der Uni. (Vgl. zur Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen besonders den Abschnitt „Arbeitsplätze in der Bibliothek“ und hier „Lehrinseln im Info-Zentrum“.)

Veranstaltungsanmeldung im Sommersemester 2024 (allgemeine Information)

Die Veranstaltungsanmeldung (im Sinne von Kursbelegung/Platzvergabe), auf die sich die folgenden Informationen beziehen, ist nicht zu verwechseln mit der Prüfungsanmeldung später im Semester. Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Prozesse.

  • Die Prüfungsanmeldung findet für sämtliche Lehrveranstaltungen ausschließlich über ZEuS statt. Die Anmeldefrist liegt inmitten des Semesters (vgl. die Seite "Fristen und Termine").
  • Seit dem Wintersemester 2022/23 findet auch die Veranstaltungsanmeldung für sämtliche Veranstaltungen des Fachbereichs ausschließlich über ZEuS statt. Die Anmeldefrist liegt kurz vor bzw. am Beginn des Semesters. Wichtig: Die Anmeldung zur Veranstaltung ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung! Das bedeutet: Auch wenn man sich in ZEuS bereits zu einer Veranstaltung angemeldet hat, so muss man sich dennoch in einem gesonderten Schritt später im Semester auch noch über ZEuS zur Prüfung anmelden.

Grundsätzlich gilt: Studierende, die in ZEuS zu einer Veranstaltung angemeldet und zugelassen sind, werden automatisch als Teilnehmer*innen in den entsprechenden ILIAS-Kurs übertragen (evtl. mit einer leichten Zeitverzögerung, da die Übertragung nur einmal täglich stattfindet). Eine eigene Veranstaltungsanmeldung in ILIAS ist nicht nötig und sollte unbedingt vermieden werden, um Verwirrung zu vermeiden. Maßgeblich ist allein die Anmeldung über ZEuS.

Im Folgenden werden die Fristen und Modalitäten der Veranstaltungsanmeldung für unterschiedliche Gruppen von Lehrveranstaltungen aufgelistet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Kurse, für die Sie sich in ZEuS anmelden möchten, nicht über das Vorlesungsverzeichnis auswählen, sondern über den Studienplaner mit Modulplan (analog zur Anmeldung von Prüfungsleistungen).

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Lehrveranstaltungen, die vom Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft angeboten werden. Für Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche müssen Sie bitte die jeweils dort geltenden Regeln beachten. Konsultieren Sie dazu bitte die Webseite der betreffenden Fachbereiche oder wenden Sie sich an die zuständigen Studienberater*innen.

Anmeldung zu Vorlesungen und zu Kolloquien

Die ZEuS-Anmeldefrist für Vorlesungen und Kolloquien geht vom 18.03.24 bis zum 15.06.24 (d.h. das Ende der Frist ist in diesem Fall identisch mit dem Ende der Frist für die Prüfungsanmeldung). Studierende, die sich in ZEuS anmelden, werden automatisch zugelassen und nach ILIAS übertragen. (Beachten Sie aber bitte, dass die Teilnahme am Kolloquium an Bedingungen vonseiten der Lehrenden geknüpft sein kann, z.B. Betreuung der Abschlussarbeit. Bei Vorlesungen gibt es hingegen keine TeilnehmerInnenbeschränkung.)

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, zu mehreren Kolloquien gleichzeitig angemeldet sein. Wenn Sie das Kolloquium wechseln möchten, müssen Sie sich von dem bisher gewählten Kolloquium zunächst wieder abmelden, erst dann können Sie sich zu dem anderen Kolloquium anmelden.

Anmeldung zu Proseminaren

Die ZEuS-Anmeldefrist geht vom 18.03.24 bis zum 31.03.24. Bei der Anmeldung müssen vier Prioritäten angegeben werden; aufgrund dieser Angaben werden die Studierenden gleichmäßig auf die Proseminare verteilt . Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Seite "Proseminare - Wie läuft das Verfahren?".

Anmeldung zu Veranstaltungen der Shopping Week (BA-Vertiefungsseminare, MA-Seminare, MA-Grundlagenseminare)

‚Shopping Week‘ bedeutet, dass die Studierenden die erste Vorlesungswoche dazu nutzen können, sich eine Vielzahl von Seminaren anzuschauen, um erst danach (auf der Grundlage der Eindrücke in der ersten Sitzung) ihre endgültige Kurswahl zu treffen. Der Prozess der Veranstaltungsanmeldung läuft wie folgt:

1.) Gehen Sie in der ersten Vorlesungswoche in die Auftaktsitzungen derjenigen Veranstaltungen, für die Sie sich interessieren. Falls Ihr Interesse durch die erste Sitzung bestätigt wird und Sie sich entscheiden, dass Sie die Veranstaltung verbindlich belegen möchten, melden Sie sich in ZEuS dafür an. Der Anmeldezeitraum geht von Montag, 08.04.24 (9 Uhr), bis Freitag, 12.04.24 (17 Uhr), erstreckt sich also über die gesamte erste Veranstaltungswoche. In diesem Zeitraum können Sie sich beliebig zu Seminaren an- und wieder davon abmelden.

WICHTIG:

  • Der Zeitpunkt der ZEuS-Anmeldung spielt keine Rolle (kein Windhund-Verfahren). Wichtig ist nur, dass Sie spätestens bis Freitag 17 Uhr alle Anmeldungen vorgenommen haben. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch mehr auf Anmeldung. (Um zu erfahren, ob eine nachträgliche Anmeldung noch akzeptiert wird, müssen Sie sich ggf. direkt an die Lehrenden wenden. Ggf. wird Ihre Anmeldung dann von den Lehrenden noch nachträglich in ZEuS hinzugefügt.)
  • Falls sich im Verlauf der Woche herausstellt, dass Sie ein Seminar, zu dem Sie sich bereits in ZEuS angemeldet haben, doch nicht belegen möchten, melden Sie sich bitte umgehend in ZEuS wieder davon ab. Sie blockieren sonst unnötig Plätze. Das kann im Falle überfüllter Seminare dazu führen, dass andere Studierende, die das Seminar belegen möchten, keinen Platz bekommen.
  • Hinweis für BA-Studierende: Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu maximal vier Vertiefungsseminaren anmelden dürfen! Bei Verstoß gegen diese Regel müssen Sie damit rechnen, dass Sie nach Ablauf der Anmeldefrist aus einzelnen Veranstaltungen wahllos wieder gelöscht werden!
  • Hinweis für MA-Studierende: Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu maximal vier POL-Masterseminaren anmelden dürfen! Bei Verstoß gegen diese Regel müssen Sie damit rechnen, dass Sie nach Ablauf der Anmeldefrist aus einzelnen Veranstaltungen wahllos wieder gelöscht werden!

2.) Nach Ablauf der Anmeldefrist (ab Fr 17 Uhr) nehmen die Lehrenden in ZEuS die Zulassung der angemeldeten Studierenden vor. Wenn die Zahl der Anmeldungen die zulässige Teilnehmerhöchstzahl nicht übersteigt, werden alle Anmeldungen zugelassen. Andernfalls führen die Lehrenden ein Losverfahren durch. Die rausgelosten Studierenden kommen auf die Warteliste.

3.) Ob Sie einen Platz erhalten haben, erfahren Sie über das ZEuS-System: Studierende bekommen bei jeder Statusänderung in ZEuS eine automatische Nachricht; Sie können sich dann in ZEuS einloggen und nachschauen, welcher Art die Statusänderung ist (z.B. von ‚angemeldet‘ zu ‚zugelassen‘). Sie sind verpflichtet, sich selbständig über den Status Ihrer Anmeldungen auf dem Laufenden zu halten. Zugelassene Studierende werden automatisch in den zugehörigen ILIAS-Kurs übertragen (evtl. mit Verzögerung, da der Datentransfer nur einmal alle 24 Stunden stattfindet).

4.) Die Lehrenden müssen die Zulassungen spätestens bis zu Beginn der zweiten Vorlesungswoche durchgeführt haben, und zwar bis Montag, 15.04.24, 10 Uhr. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie also endgültig Bescheid wissen, in welchen Seminaren Sie einen Platz bekommen haben. Falls Sie aus einem Seminar rausgelost worden sind und noch einen Platz brauchen, sollten Sie sich nun in der zweiten Vorlesungswoche zügig um die Aufnahme in einem anderen Seminar bemühen. Bitte schauen Sie in ZEuS nach, in welchen Seminaren noch Platz ist (d.h. in welchen Seminaren die Zahl der Zulassungen unter der maximalen Teilnehmerzahl liegt - dies können Sie im Reiter "Termine und Räume" der betreffenden Lehrveranstaltung ablesen). Wenn Sie sich für ein Seminar entschieden haben, schreiben Sie den/die betreffende(n) Lehrende(n) per Mail an, unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Der/die Lehrende kann Sie dann manuell zum Kurs hinzufügen.

Wichtig: Falls Sie zugelassen wurden, den Platz aber nicht in Anspruch nehmen möchten, geben Sie bitte den Lehrenden schnellstmöglich Bescheid! So ermöglichen Sie es ggf. Ihren KommilitonInnen auf der Warteliste, frühzeitig nachzurücken. Bitte beachten Sie: Wenn Sie dem Seminar in der zweiten Vorlesungswoche unentschuldigt fernbleiben, wird dies so gewertet, dass Sie Ihren Anspruch auf den Seminarplatz aufgegeben haben. Ihr Platz kann dann ggf. an jemanden in der Warteliste vergeben werden.

Es gibt insgesamt ein ausreichend großes Angebot an Seminaren. Sie müssen daher nicht befürchten, dass Sie am Ende ohne Seminarplatz dastehen. Falls Sie in mehreren Losverfahren Pech haben und im Verlauf der zweiten Woche immer noch nicht die benötigte Zahl von Seminarplätzen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Evtl. können Ihnen dann noch Restplätze vermittelt werden.

Anmeldung zu Blockseminaren

Die meisten in Blockform durchgeführten Seminare haben eine Auftaktsitzung in der Shopping Week. Für sie gelten daher ganz normal die Anmelderegeln und -fristen der Shopping Week-Seminare (s.o.). Eine Liste dieser Blockseminare finden Sie hier.

Für einige in Blockform durchgeführte Seminare gelten jedoch besondere Regeln, weil sie keine Auftaktsitzung in der ersten Vorlesungswoche haben, so dass hier kein ‚Shoppen‘ möglich ist. Betroffen sind im Sommersemester 2024 die folgenden Veranstaltungen:

[Keine Veranstaltungen betroffen]

Für diese Veranstaltungen geht die Anmeldefrist vom 18.03.24 bis zum 31.03.24. Wenn das Seminar nach Ablauf der Anmeldefrist nicht überfüllt ist, werden alle angemeldeten Studierenden von der Prüfungsverwaltung zugelassen. Andernfalls wird von der Prüfungsverwaltung ein Losverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis werden die Studierenden von der Prüfungsverwaltung informiert.