Habilitations­verfahren am Fachbereich Politik- und Verwaltungs­wissenschaft

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet und bildet die Voraussetzung für die Verleihung der selbständigen Lehrbefugnis für ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet, mit welchem das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent" bzw. "Privatdozentin" verbunden ist.

Im Prinzip haben alle, die einen einschlägigen Doktorgrad einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland besitzen und eine mehrjährige erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, das Recht, bei der Leitung des Dekanats der Sektion die Zulassung zum Habilitationsverfahren zu beantragen. Bewerbende, die nicht Mitglieder des Fachbereichs sind, müssen sich jedoch rechtzeitig vor Einleitung des Habilitationsverfahrens im Fachbereich mit einem Vortrag vorstellen, in dem das Habilitationsvorhaben präsentiert und zur Diskussion gestellt wird. Auch müssen alle Habilitierenden ihr Projekt nach drei bis vier Jahren einer Zwischenevaluation unterziehen.