Wie läuft das Verfahren?

Im Zeitraum zwischen dem 18. März und 31. März 2024 können Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis Ihre Proseminare auswählen.


ACHTUNG: Eine Anmeldung ist noch keine Zulassung!

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie per E-Mail über Ihre Zulassung informiert.
 

Was muss beachtet werden?

1. Eine Anmeldung stellt lediglich einen Belegungswunsch dar. Dieser ist nicht zu verwechseln mit einer Zulassung. Sie haben noch keinen Platz in der Veranstaltung! 

2. Wichtig: Diese Anmeldung entbindet nicht von einer Anmeldung der Prüfungsleistung über ZEuS (Anmeldezeitraum!). 

3. Die Reihenfolge der Anmeldung hat keine Auswirkung auf die Vergabe der Plätze. Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zufällig unter allen Bewerbern verteilt. Sie werden rechtzeitig über Ihren Platz informiert.

4. Die Proseminare beginnen in der ersten Woche der Vorlesungszeit ab Montag, den 08. April 2024. Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis auf ZEuS zu entnehmen.

5. Studierende, die ZWEI Proseminare belegen wollen, müssen sich für ein Proseminar wie oben beschrieben anmelden. Für das zusätzliche, zweite Seminar muss bis zum 02. April 2024, 23:59 Uhr eine Email mit folgenden Angaben bei Herrn Blankenhorn eingegangen sein:

  • Betreff: Proseminar-Zuteilung
  • Vorname
  • Nachname
  • Matrikelnummer
  • Proseminar "Titel" Priorität HOCH
  • Proseminar "Titel" Priorität MITTEL
  • Proseminar "Titel" Priorität NIEDRIG
  • Proseminar "Titel" Priorität SEHR NIEDRIG

Wer einen zweiten Seminarplatz belegen will, muss zudem darauf achten, dass im System (ZEuS) ausschließlich politikwissenschaftliche Proseminare gewählt werden. In der Email müssen dann vier verwaltungswissenschaftliche Proseminare angegeben werden (oder vice versa). Diese Regelung gilt NICHT für Studierende des BA/MA-Studiengangs WiPäd, da diese ausschließlich politikwissenschaftliche Proseminare wählen dürfen.

Infos für Studierende im Lehramt & WiPäd (BA/MA)

1. Studierende im BA/MA-Programm Wirtschaftspädagogik mit Wahlpflichtfach Politik dürfen ausschließlich Proseminare im Wahlpflichtfach Politik wählen, die dem Bereich Politikwissenschaft zugeordnet sind.

2. Studierende im Lehramtsstudiengang „Bachelor of Education Politikwissenschaft“  (PO 2015), die laut Prüfungsordnung im vierten Semester ein Proseminar ablegen müssen, müssen an der zentralen Verteilung der Proseminare teilnehmen und dürfen ausschließlich Proseminare wählen, die dem Bereich Politikwissenschaft zugeordnet sind.