Fristen und Termine
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Fristen und Termine zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen, Prüfungsleistungen und Prüfungen.
Klausurtermine
Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab dem Wintersemester 2022/2023 zu allen Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Kolloquium etc.) auf ZEuS anmelden müssen. Informationen zum Prozess der Veranstsaltungsanmeldung erhalten Sie auf der Seite Vorlesungsverzeichnis.
Wichtig: Eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ersetzt keine Prüfungsanmeldung! Sie werden auch nicht automatisch zu Prüfungsleistungen angemeldet.
Wintersemester 2022/2023:
- Vorlesungen: 3.Oktober 2022 bis 15. Januar 2023
- Proseminare / bestimmte Blockseminare: 3. bis 17. Oktober 2022
- Seminare / Kolloquien: 3.bis 23. Oktober 2022
Sommersemester 2023:
- Vorlesungen / Kolloquien: 20. März bis 15. Juni 2023
- Proseminare / bestimmte Blockseminare: 20. März bis 3. April 2023
- Seminare: 14. April 2023 (17:00 Uhr) bis 16. April 2023 (12:00 Uhr)
Anmeldefristen für Prüfungen (Klausuren, Prüfungsleistungen in Seminaren, Bachelor- und Master-Kolloquien)
Bitte beachten Sie: Wenn Sie für eine Klausur, eine Prüfungsleistung in einem Seminar oder ein Bachelor- / Master-Kolloquium nicht fristgerecht angemeldet sind, kann die Prüfungsleistung nicht angerechnet werden!
Sommersemester 2023
Anmeldetermine für Klausuren, Prüfungsleistungen in Seminaren (auch Block- und Proseminare) und Bachelor- / Master-Kolloquien
- 1. Mai bis 15. Juni 2023
Anmeldetermine für Nachklausuren (2. Termin):
- 11. bis 15. September 2023
Wintersemester 2023/2024
Anmeldetermine für Klausuren, Prüfungsleistungen in Seminaren (auch Block- und Proseminare) und Bachelor- / Master-Kolloquien
- 1. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024
Anmeldetermine für Nachklausuren (2. Termin):
- 11. bis 15. März 2024
Anmeldefristen Bachelor-Arbeit
Termine im Sommersemester 2023
- 1. April bis 27. April 2023 (Bearbeitungszeit bis ca. Anfang / Mitte Juli)
- 1. Juni bis 29. Juni 2023 (Bearbeitungszeit bis ca. Ende August / Anfang September)
Bitte beachten Sie: Bei Abgabe der Bachelorarbeit ab dem 1. Oktober zählt Ihr Abschluss bereits in das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit.
Termine im Wintersemester 2023/24:
- 27. November bis 19. Dezember 2023 (Bearbeitungszeit bis ca. Anfang / Mitte März 2024)
Bitte beachten Sie: Bei Abgabe der Bachelorarbeit ab dem 1. April zählt Ihr Abschluss bereits in das Sommersemester.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit.
Reichen Sie das Ihrer Prüfungsordnung entsprechende Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit zusammen mit der Anlage zum Antrag jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Prüfungssekretariat in Raum D349 ein.
Hinweise:
- Die Bachelor-Arbeit ist eine Prüfungsleistung - sie muss von Ihnen ebenso über ZEuS angemeldet werden, wie alle anderen Prüfungsleistungen.
- Wir empfehlen Ihnen, sich in ZEuS die Verbuchung / Modulzuordnung Ihrer Prüfungsleistungen anzuschauen und die korrekte Verbuchung anhand Ihrer Prüfungsordnung abzugleichen. Falls Sie eine Prüfungsleistung nicht im gewünschten Modul angemeldet haben sollten, können Sie sich frühzeitig um eine pot. Umbuchung bemühen (Bewertung der Leistung ist bereits in ZEuS verbucht → Antrag an den Bachelor-Prüfungsausschuss; Login auf Uni-Webseite erforderlich. Leistung ist noch nicht bewertet → Mail an die Prüfungsverwaltung).
- Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen innerhalb des Anmeldezeitraums beeinflusst nicht das Abgabedatum Ihrer Bachelorarbeit. Erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums tritt der Prüfungsausschuss zusammen, und es wird dann das gemeinsame Abgabedatum für alle angemeldeten Bachelorarbeiten errechnet.
Anmeldefristen Master-Arbeit
Termine im Sommersemester 2023:
- 21. April bis 22. Mai 2023 (Bearbeitungszeit bis ca. Anfang / Mitte Oktober 2023)
Bitte beachten Sie: Bei Abgabe der Masterarbeit ab dem 1. Oktober zählt Ihr Abschluss bereits in das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung und Verfassung der Masterarbeit.
Termine im Wintersemester 2023/24:
- 23. Oktober bis 20. November 2023 (Bearbeitungszeit bis ca. Mitte / Ende März 2023)
Bitte beachten Sie: Bei Abgabe der Masterarbeit ab dem 1. April zählt Ihr Abschluss bereits in das Sommersemester.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung und Verfassung der Masterarbeit.
Anmeldefristen Abschlussarbeiten B.Ed. & M.Ed. Politikwissenschaft
Die Anmeldefristen für die Abschlussarbeiten im Bachelor- sowie im Master of Education Politikwissenschaft sind auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts zu finden.
Anmeldefristen Staatsexamen / Prüferzuweisung
Für den Lehramtsstudiengang Politik/Wirtschaft gilt die Anmeldefrist für den Antrag auf Zuweisung von Prüfern im Staatsexamen (bitte beachten Sie auch die Fristen des Landeslehrerprüfungsamtes)
- bis zum 31. März eines Jahres für den Prüfungstermin im Herbst (Klausur im August/September, mündliche Prüfung im Oktober/November)
- bis zum 30. September eines Jahres für den Prüfungstermin im Frühjahr (Klausur Februar/März, mündliche Prüfung April/Mai)
Deadlines Seminararbeiten
Wintersemester
- Seminararbeiten Bachelor-Programme 31. März
- Seminararbeiten Master-Programme 15. April
Sommersemester
- Seminararbeiten Bachelor-Programme 15. September
- Seminararbeiten Master-Programme 15. September
Die Abgabetermine am Fachbereich Poltitik- und Verwaltungswissenschaft sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt:
Master-Programm Politik- und Verwaltungswissenschaft
§ 13 Studienbegleitende Prüfungstermine
Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind jeweils zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters, spätestens bis 15. September bzw. 15. April zu erbringen, es sei denn der Studierende hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Bachelor-Programm Politik- und Verwaltungswissenschaft
§ 11 Art der studienbegleitenden Prüfungsleistungen
(…) Hausarbeiten müssen im Wintersemester bis zum 31. März und im Sommersemester bis zum 15. September eingereicht werden, es sei denn der Studierende hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Wenn Sie Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche belegen, müssen Sie sich an die dortigen programmabhängigen Fristen halten.
Fachfremde Studierende, die Seminare am Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft belegen, müssen sich an die o.g. Fristen des Fachbereichs halten.