Betreuung und Lehrangebot

Die Begleitung der Promovierenden obliegt nicht nur der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer.

Bis zum Ende des ersten Studienjahres müssen alle Promovierenden in Absprache mit der Erstbetreuung eine Zweitbetreuung wählen, die bis zum Ende der Promotion als zusätzliche Ansprechpartnerin zur Verfügung steht und nach Abgabe der Dissertation diese ebenfalls begutachtet und benotet.

Falls das Thema der Dissertation es erfordert, kann die Zweitbetreuung auch durch eine Person übernommen werden, die nicht dem Fachbereich angehört. In diesem Fall müssen die Promovierenden einen Antrag an den Promotionsausschuss stellen, in dem die Notwendigkeit einer externen Zweitbetreuung begründet wird; dem Antrag sind ein Lebenslauf und ein Publikationsverzeichnis der betreffenden Person beizulegen. Auch Zweitbetreuerinnen und Zweitbetreuer müssen habilitiert sein oder eine Professur innehaben.

Falls die Zweitbetreuung nicht aus dem Fachbereich stammt, muss allerdings bei der Abgabe der Dissertation ein weiteres promotionsberechtigtes Mitglied des Fachbereichs für ein drittes Gutachten der Dissertation bestellt werden.

Eine weitere Betreuung der Promovierenden findet im Rahmen des Doktorandenkolloquiums statt, das der Fachbereich in jedem Semester anbietet. Wenn Promovierende dort über ihre Arbeit berichten, werden alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs dazu eingeladen, die in dem Gebiet arbeiten, dem das Dissertationsthema angehört.

In jedem Semester werden für die Promovierenden eine Reihe von Seminaren angeboten. Viele Seminare stehen auch fortgeschrittenen MA-Studierenden offen, manche sind den Promovierenden vorbehalten. Die meisten Seminare finden wöchentlich statt, einige sind jedoch – ebenso wie das Doktorandenkolloquium – geblockt. Einen Überblick zum aktuellen Lehrangebot für den Promotionsstudiengang finden Sie hier.