Struktur des Studiengangs
Das Promotionsstudium am Fachbereich ist durch die Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft geregelt, ferner gelten die allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Universität Konstanz, und die dort formulierten fachspezifischen Regeln des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft (ab S. 50)
Finden Sie hier die aktuelle Prüfungsordnung für Promovierende, die nach dem 1. März 2014 angenommen wurden; sie wird im Folgenden näher erläutert. Die Prüfungsordnungen, die für diejenigen gelten, die vor dem 1. März 2014 angenommen wurden, finden sich ebenfalls auf dieser zentralen Seite.
Das Promotionsstudium umfasst eine Regelstudienzeit von 6 Semestern einschließlich der Anfertigung der Dissertation und dem Ablegen der mündlichen Doktorprüfung. Dabei sind 180 ECTS-Punkte (cr) zu erwerben, wovon 120 cr auf die Anfertigung der Dissertation entfallen und 8 cr auf die mündliche Abschlussprüfung (Disputation). 54 cr werden durch die Studien- und Prüfungsleistungen des Promotionsstudiengangs erworben.
Als Dissertation können auch mehrere zusammenhängende Arbeiten eingereicht werden ("kumulative Promotion"). Die Anforderungen an diese Arbeiten sind in Artikel 5 der Fachspezifischen Regelungen des Fachbereichs Politik-und Verwaltungswissenschaft in der Promotionsordnung der Universität (auf S. 51) genauer beschrieben.
Studienleistungen
Im Laufe des Promotionsstudiums sind folgende Studienleistungen zu erbringen:
- Nach Ablauf des ersten Studienjahres ist beim Prüfungssekretariat ein ausgearbeitetes Dissertationskonzept im Umfang von etwa 25 Seitenvorzulegen (16 cr), das von beiden Betreuer/innen als bestanden oder nicht bestanden bewertet wird. Eine Überschreitung der Abgabefrist führt zum Verlust der Zulassung zum Promotionsstudiengang, es sei denn die Doktorandin/der Doktorand hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
- Im Lauf des Promotionsstudiums sind vier Doktorandenseminare (jeweils 4 cr) zu besuchen, in denen eine mündliche Präsentation zu halten ist.
- Alle Promovierenden müssen im Lauf des Promotionsstudiums zweimal ein Doktorandenkolloquium besuchen und dort über den Stand des Dissertationsprojekts berichten (jeweils 4 cr). Die erste Präsentation muss im zweiten Semester stattfinden und den Entwurf des Dissertationskonzepts vorstellen. Die zweite Präsentation soll im 5. Semester erfolgen. Bei beiden Präsentationen sollen Erst- und Zweitbetreuung sowie alle weiteren fachlich einschlägigen Professorinnen und Professoren des Fachbereichs anwesend sein.
- Ferner sind 4 cr durch die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Angebot des Bereichs Hochschuldidaktik bzw. des Academic Staff Developments oder an speziell für Doktoranden konzipierten Kursen aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
Promovierende, die nicht den MA-Studiengang des Fachbereichs oder einen vergleichbaren Studiengang absolviert haben, müssen gegebenenfalls weitere zusätzliche Studienleistungen erbringen, insbesondere dann, wenn sie nach einem dreijährigen BA-Studium nur einen einjährigen MA-Studiengang abgeschlossen haben. Die Entscheidung darüber trifft der Promotionsausschuss. Sie wird den Promovierenden mit der Zulassung zum Promotionsstudiengang mitgeteilt.
Studienbegleitende Prüfungsleistungen
Im Lauf des Promotionsstudiums ist im Rahmen von zwei der verlangten Seminare ein Forschungspapier anzufertigen (jeweils 4 cr). Die Forschungspapiere werden vom Seminarleiter und dem Erstbetreuer der Dissertation benotet.
Das erste Forschungspapier muss bis zum Ende des vierten Semesters eingereicht werden, andernfalls erlischt die Zulassung zum Promotionsstudiengang.
Empfohlener Studienablauf
Studienleistungen | ECTS | Prüfungsleistungen | ECTS | Summe ECTS | |
1 | Doktorandenseminar Kurs Hochschuldidaktik/ ASD/SQ | 4 cr 2 cr |
|
6 cr | |
2 | Doktorandenseminar Doktorandenkolloquium Dissertationskonzept | 4 cr 4 cr 16 cr |
|
24cr | |
3 | Doktorandenseminar | 4 cr |
Forschungspapier |
4 cr |
8 cr |
4 | Doktorandenseminar | 4 cr |
Forschungspapier |
4 cr |
8 cr |
5 | Doktorandenkolloquium Kurs Hochschuldidaktik/ ASD/SQ | 4 cr 2 cr |
6 cr | ||
6 |
|
| Abgabe Dissertation Disputation |
8 cr |
8 cr |
44 cr | 16 cr | 60 cr |
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Wenn Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und die Dissertation fertig gestellt haben, können Sie beim Zentralen Prüfungsamt der Universität den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen. Antragsunterlagen sowie Informationen sind dort bei Frau Edelgard Matzner (Raum C 0401, Tel.-Nr: 07531/88-3114) erhältlich. Weitere Informationen des zentralen Prüfungsamts finden Sie auf dieser Seite ganz unten.
Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist auch das ausgefüllte Formular für den Nachweis der Prüfungs- und Studienleistungen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft einzureichen. Dieses Formular finden Sie hier; vor der Einreichung beim Zentralen Prüfungsamt müssen Sie es sich im Prüfungssekretariat des Fachbereichs (Raum D 349) bestätigen und abzeichnen lassen.