
Anmelden und Verfassen der Masterarbeit (M.Ed. Politikwissenschaft)
Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Betreuung und das Verfassen der Masterarbeit
Die Regelungen zur Masterarbeit sind in Abschnitt "III. Masterprüfung" der Studien- und Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge Lehramt Gymnasium (PO 2017) sowie in den fachsepzifischen Bestimmungen für das Hauptfach Politikwissenschaft (Anhang II) geregelt.
- Für die Masterarbeit im Fach Politikwissenschaft werden 15 ECTS-Credits vergeben.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ab Vergabe des Themas drei Monate.
- Der Umfang der Arbeit liegt zwischen 12.000 und 15.000 Wörtern.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Masterarbeit im Master of Education sind in § 19 der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium in der Fassung vom 27. Juli 2017 geregelt.
Neben den in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium verankerten Zulassungsvoraussetzungen wird im Fach Politikwissenschaft für die Masterarbeit ein Exposé (im Umfang von 2 bis 5 Seiten) vorausgesetzt, welches sich mit der Themenstellung der Arbeit auseinandersetzt. Das Exposé ist dem/der vorgesehenen Prüfer/in vor Beginn der Anmeldefrist vorzulegen. Diese/r ist verpflichtet, dem/der Antragsteller/in innerhalb der ersten 14 Tage der Anmeldefrist eine Rückmeldung zu geben. Erst nach einer positiven Begutachtung des Exposés ist er/sie berechtigt, den Antrag auf Anmeldung der Masterarbeit zu unterzeichnen.
Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit
Das Antragsvormular auf Zulassung zur Masterarbeit (Lehramt Gymnasium) erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt bei Herrn Axel Herber (Zimmer C 403). Bitte holen Sie Ihre Anmeldeunterlagen in den Wochen VOR Beginn des Anmeldezeitraumes beim Zentralen Prüfungsamt, Raum C 403 (Herr Herber) während der Sprechzeit ab. Alternativ können Sie sich die Unterlagen auch hier direkt herunterladen:
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit und Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr/e PrüferIn den Antrag unterschreiben muss! Planen Sie daher genügend Zeit ein. Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Anmeldung der Masterarbeit beeinflusst das Abgabedatum der Arbeit nicht.
Denken Sie bitte zudem daran, einen Code für die Einreichung der Masterarbeit bei PlagScan von Ihrer/Ihrem BetreuerIn zu erhalten (siehe Punkt Plagiatskontrolle unten).
Bitte beachten Sie die Termine und Fristen (PDF "Anmeldetermine für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium") zur Anmeldung der Masterarbeit in den Masterstudiengängen Lehramt Gymnasium.
GutachterInnen
Für die Betreuung/Benotung Ihrer Masterarbeit müssen Sie zwei GutachterInnen eigenverantwortlich finden.
Bitte beachten Sie folgende Regelung bei der Auswahl Ihrer BetreuerInnen:
- Nur HochschullehrerInnen, PrivatdozentInnen sowie akademische MitarbeiterInnen, denen vom Rektorat die Prüfungsbefugnis eingeräumt wurde, können als BetreuerInnen zugewiesen werden.
- Die BetreuerInnen müssen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft angehören.
- Mindestens eine/r der beiden GutachterInnen sollte habilitiert sein bzw. Habilitationsäquivalenz besitzen (dazu zählen folgende Personengruppen: ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und deren VertreterInnen im jeweiligen Semester, ErgänzungsprofessorInnen, PrivatdozentInnen sowie akademische RätInnen).
- Erst- und ZweitgutachterIn dürfen nicht in der selben Arbeitsgruppe tätig sein.
Externe GutachterInnen
Externe GutachterInnen können nur in gut begründeten Ausnahmefällen und grundsätzlich ausschließlich als ZweitgutachterInnen bestellt werden. Einer Betreuung durch externe PrüferInnen sind enge Grenzen gesetzt. Externe GutachterInnen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden und durch Lebenslauf und Schriftenverzeichnis muss die wissenschaftliche Qualifikation für die Betreuung einer Abschlussarbeit am Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft nachgewiesen werden. Dafür ist das Vorhandensein der Promotion und Publikationstätigkeit in wissenschaftlichen Fachzeitschriften eine Voraussetzung.
Formalitäten zur Bestellung von externen GutachterInnen
- Abklärung der Möglichkeit und der Zweckmäßigkeit der Bestellung einer/s externen ZweitgutachterIn mit der/dem ErstbetreuerIn
- Antragstellung an den Prüfungsausschuss. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welchen Beitrag die/der externe GutachterIn zur Betreuung der Masterarbeit leisten kann und warum kein/e FachbereichsmitarbeiterIn diese Aufgabe in gleichem Maße erfüllen würde
- Einreichen des Antrags zusammen mit dem Lebenslauf und einer Publikationsliste des potentiellen Gutachters/der potentiellen Gutachterin beim Studienberater (Herr Pietsch, D 322, Fach 80)
Die Anmeldung der Masterarbeit kann erst nach der Begutachtung des Antrags erfolgen.
Deckblatt
Folgendes Titelblatt für Abschlussarbeiten ist ein Muster des Fachbereichs mit korrekter Verwendung des Uni-Signets. Abgewandelte Varianten dieses Musters sind ebenfalls möglich. Bitte geben Sie auf dem Titelblatt Ihre Matrikelnummer an.
Titeländerung
Eine Titeländerung muss offiziell beim Master-Prüfungsausschuss beantragt werden:
Das Formular "Antrag auf Titeländerung" erhalten Sie von Herrn Axel Herber.
Der Antrag muss vom/von der ErstgutachterIn der Masterarbeit unterzeichnet und spätestens zwei Woche vor dem offiziellen Abgabetermin der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt in C 408 eingereicht werden.
Fristverlängerung
Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen die Arbeit nicht in der vorgegebenen Frist bearbeiten, besteht die Möglichkeit beim Master-Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungzeit zu beantragen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist jedoch um maximal zwei Monate möglich. "Dauert die Verhinderung länger, gilt das Thema als nicht ausgegeben. In diesem Fall muss nach Beendigung der Verhinderung unverzüglich die Ausgabe eines neuen Themas beantragt werden; erfolgt dies nicht, teilt der Prüfungsausschuss ein neues Thema und eine/n Prüfer/ in bzw. zwei Prüfer/innen zu.." (§ 20 Abs. 5).
Für eine Fristverlängerung kommen verschiedene Gründe in Frage:
1. Krankheit
Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten muss das Zentrale Prüfungsamt per Email über die Verhinderung informiert werden. Zudem muss der Kandidat/die Kandidatin umgehend ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt (C 403) einreichen. Hierfür ist das vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebene ärztliche Attest bei Prüfungsunfähigkeit zu verwenden.
2. Weitere Verhinderungsgründe
Weitere Gründe für eine Verhinderung können direkt mit der Abschlussarbeit in Verbindung stehen. Exemplarisch werden hier mögliche Verhinderungsgründe aufgelistet:
- Probleme mit dem Datensatz (z.B. Lizenz, erschwerter Zugang)
- ein Interviewpartner verlegt den Termin auf einen späteren Zeitpunkt
- Probleme mit der Response-Quote
Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss zwingend mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin geklärt werden. Dabei muss er/sie den formlosen Antrag mit der Begründung für eine Verlängerung unterzeichnen. Die abschließende Entscheidung wird vom StPA getroffen. Die Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung erhalten Sie bei Herrn Herber (C 403).
Der Antrag muss gut begründet und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit.
Plagiatskontrolle
Am Fachbereich wird großer Wert auf die hohen Standards des wissenschaftlichen Arbeitens gelegt. Um Täuschungsversuchen (Plagiaten) vorzubeugen und die Missachtung der Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis leichter aufzuspüren, wird bereits seit mehreren Semestern die Plagiatsentdeckungssoftware PlagScan eingesetzt.
Alle Studierenden werden dazu angehalten, ihre Abschlussarbeiten freiwillig bei PlagScan hochzuladen. Unten finden Sie die Anleitung zum Hochladen der Abschlussarbeit bei PlagScan:
Wichtig: Für das Hochladen der Masterarbeit bei PlagScan brauchen Sie einen Code, den Sie bei Ihrem Erstgutachter/Ihrer Erstgutachterin erhalten können.
Zusammen mit der Abschlussarbeit ist eine Erklärung über selbständig verfasste Abschlussarbeiten abzugeben:
- Erklärung über selbständig verfasste Abschlussarbeiten (bitte digital im PDF ausfüllen)
- Hinweis zum Umgang mit Plagiaten
Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten
Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft bietet den Studierenden umfassende Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. Die Informationen von bestimmten Lehrstühlen, fachspezifische Literatur und Hilfe rund um das Verfassen von Exposés und Abschlussarbeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.