Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit (B.Ed. Politikwissenschaft)

Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Betreuung und das Verfassen der Bachelorarbeit

Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in §§ 18 bis 21 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Lehramt Gymnasium (PO 2015) geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer


1.  an der Universität Konstanz in zwei Hauptfächern im Bachelor of Education immatrikuliert ist,

2. ggf. die Orientierungsprüfung gem. § 17 im anderen Hauptfach bestanden hat,

3. das Orientierungspraktikum gem. § 10 Abs. 1 abgeleistet hat,

4. seinen Prüfungsanspruch in den beiden Hauptfächern nach Nr. 1 sowie im Bereich Bildungswissenschaften nicht verloren hat, (...)

Eine weitere im Fachanhang des Fachs Politikwissenschaft verankerte "Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit ist ein Exposé (im Umfang von 2 bis 5 Seiten, welches sich mit der Themenstellung der Arbeit auseinandersetzt. Das Exposé ist dem/der vorgesehenen Prüfer/in vor Beginn der Anmeldefrist vorzulegen. Diese/r ist verpflichtet, dem/der Antragsteller/in innerhalb der ersten 14 Tage der Anmeldefrist eine Rückmeldung zu geben. Erst nach einer positiven Begutachtung des Exposés ist er/sie berechtigt, den Antrag auf Anmeldung der Bachelorarbeit zu unterzeichnen."

(Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Politikwissenschaft in der Fassung vom 10. September 2015) 

Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Das Antragsformular auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Bachelor of Education Politikwissenschaft) erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Mareike Kuketz. Bitte holen Sie Ihre Anmeldeunterlagen in den Wochen VOR Beginn des Anmeldezeitraumes beim Zentralen Prüfungsamt, Raum C401 (Frau Arendt) während der Sprechzeit ab.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr/e Prüfer/in den Antrag unterschreiben muss! Planen Sie daher genügend Zeit ein. Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Anmeldung der Bachelorarbeit beeinflusst das Abgabedatum Ihrer Bachelorarbeit nicht. Erst nach Ablauf der gewählten Anmeldefrist tritt der Prüfungsausschuss zusammen und legt u.a. das exakte Abgabedatum für die Bachelorarbeit fest.

Denken Sie bitte zudem daran, einen Code für die Einreichung der Bachelorarbeit bei PlagScan  von Ihrer/Ihrem BetreuerIn zu erhalten (siehe Punkt Plagiatskontrolle unten).

Bitte beachten Sie die Termine und Fristen (PDF "Anmeldetermine für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium") zur Anmeldung der Bachelorarbeit in den Bachelorstudiengängen Lehramt Gymnasium.

Gutachter/in

Für die Betreuung/Benotung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie eine/n GutachterIn eigenverantwortlich finden.

Bitte beachten Sie folgende Regelung bei der Auswahl Ihrer/Ihres Betreuers/in:

  • Nur HochschullehrerInnen (ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen, ErgänzungsprofessorInnen sowie jeweils deren Vertretungen), PrivatdozentInnen sowie akademische MitarbeiterInnen, denen vom Rektorat die Prüfungsbefugnis eingeräumt wurde, können als BetreuerInnen zugewiesen werden
  •  Die/Der Betreuer/in müssen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft angehören

Externe GutachterInnen 

Das Bestellen einer/s externen Gutachters/in ist im Bachelor of Education Politikwissenschaft nicht zulässig.

Deckblatt

Folgendes Titelblatt für Abschlussarbeiten ist ein Muster des Fachbereichs mit korrekter Verwendung des Uni-Signets. Abgewandelte Varianten dieses Musters sind ebenfalls möglich. Bitte geben Sie auf dem Titelblatt Ihre Matrikelnummer an.

Titeländerung

Eine Titeländerung muss offiziell beim Bachelor-Prüfungsausschuss beantragt werden:

Das Formular "Antrag auf Titeländerung" erhalten Sie von Frau Arendt in C 401.

Der Antrag muss vom/von der ErstgutachterIn der Bachelorarbeit unterzeichnet und spätestens zwei Woche vor dem offiziellen Abgabetermin der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt in C 401 eingereicht werden.

Fristverlängerung

Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen die Arbeit nicht in der vorgegebenen Frist bearbeiten, kann beim Bachelor-Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragt werden.  Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist jedoch um maximal 4 Wochen möglich.  "Dauert die Verhinderung länger, gilt das Thema als nicht ausgegeben. In diesem Fall muss nach Beendigung der Verhinderung unverzüglich die Ausgabe eines neuen Themas beantragt werden; erfolgt dies nicht, teilt der Prüfungsausschuss ein neues Thema und eine/n Prüfer/ in (...) zu." (§ 21 Abs. 5).

Für eine Fristverlängerung kommen verschiedene Gründe in Frage:

1. Krankheit

Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten muss das Zentrale Prüfungsamt per Email über die Verhinderung informiert werden. Zudem muss der Kandidat/die Kandidatin umgehend ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt (D 423) einreichen.  Hierfür ist das vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebene ärztliche Attest bei Prüfungsunfähigkeit zu verwenden.

2. Weitere Verhinderungsgründe
Weitere Gründe für eine Verhinderung können direkt mit der Abschlussarbeit in Verbindung stehen. Exemplarisch werden hier mögliche Verhinderungsgründe aufgelistet:

- Probleme mit dem Datensatz (z.B. Lizenz, erschwerter Zugang)
- ein Interviewpartner verlegt den Termin auf einen späteren Zeitpunkt
- Probleme mit der Response-Quote

Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss zwingend mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin geklärt werden. Dabei muss er/sie den formlosen Antrag mit der Begründung für eine Verlängerung unterzeichnen. Die abschließende Entscheidung wird vom StPA getroffen. Die Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung erhalten Sie bei Frau Arendt (C 401).

Der Antrag muss gut begründet und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit.

Plagiatskontrolle

Am Fachbereich wird großer Wert auf die hohen Standards des wissenschaftlichen Arbeitens gelegt. Um Täuschungsversuchen (Plagiaten) vorzubeugen und die Missachtung der Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis leichter aufzuspüren, wird bereits seit mehreren Semestern die Plagiatsentdeckungssoftware PlagScan eingesetzt.

Alle Studierenden werden dazu angehalten, ihre Abschlussarbeiten freiwillig bei PlagScan hochzuladen. Unten finden Sie die Anleitung zum Hochladen der Abschlussarbeit bei PlagScan:

Wichtig: Für das Hochladen der Bachelorarbeit bei PlagScan brauchen Sie einen Code, den Sie bei Ihrem Erstgutachter/Ihrer Erstgutachterin erhalten können. 

Zusammen mit der Abschlussarbeit ist eine Erklärung über selbständig verfasste Abschlussarbeiten abzugeben:

Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten

Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft bietet den Studierenden umfassende Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. Die Informationen von bestimmten Lehrstühlen, fachspezifische Literatur und Hilfe rund um das Verfassen von Exposés und Abschlussarbeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.