Wiederholung von Prüfungen des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft
Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie eine Klausur oder Hausarbeit des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft wiederholen möchten?
- Nicht bestandene Prüfungsleistungen können, innerhalb eines Moduls, nur einmal wiederholt werden
- Die Wiederholungsprüfung soll zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden (bei Orientierungsprüfung ist dies verpflichtend)
- Wird auch die Wiederholungsprüfung mit "nicht bestanden" bewertet, so erlischt der Prüfungsanspruch
- Bei Proseminaren, Vertiefungsseminaren und Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich kann die Wiederholung einer Modulprüfung auch im Rahmen einer anderen Veranstaltung aus dem betreffenden Modul erfolgen
"Härtefallantrag"
- Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann der jeweilige Prüfungsausschuss den Kandidaten/die Kandidatin auf einen Antrag (sog. "Härtefallantrag") bei wenigen Prüfungsleistungen zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zulassen.
- Die Zulassung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kandidaten, der die Gründe für eine unbillige Härte substantiiert darlegen muss: Vorlage Antrag an den Prüfungsausschuss (formlos)
- Der Antrag ist bei dem Studienberater/der Studienberaterin des Fachbereichs (am besten persönlich in der Sprechstunde) einzureichen
- BA Politik- und Verwaltungswissenschaft (PO 2015): Ein "Härtefallantrag" kann bei höchstens einer Prüfungsleistung des Basisstudiums (ausgenommen Orientierungsprüfungen) sowie bei höchstens einer Prüfungsleistung des Vertiefungsstudiums gestellt werden
- MA Politik- und Verwaltungswissenschaft (PO 2008): Ein "Härtefallantrag" kann bei höchstens einer Prüfungsleistung pro Modul gestellt werden
- BA Nebenfächer Politikwissenschaft (PO 2015): Ein "Härtefallantrag" d.h. eine zweite Wiederholung derselben studienbegleitenden Prüfungsleistung ist im Haupt- oder Nebenfach nur auf schriftlichen Antrag und pro Fach maximal zweimal im Verlauf des Studiums zulässig.