Wiederholung von Prüfungen des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie eine Klausur oder Hausarbeit des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft wiederholen möchten?

  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen können, innerhalb eines Moduls, nur einmal wiederholt werden
  • Die Wiederholungsprüfung soll zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden (bei Orientierungsprüfung ist dies verpflichtend)
  • Wird auch die Wiederholungsprüfung mit "nicht bestanden" bewertet, so erlischt der Prüfungsanspruch
  • Bei Proseminaren, Vertiefungsseminaren und Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich kann die Wiederholung einer Modulprüfung auch im Rahmen einer anderen Veranstaltung aus dem betreffenden Modul erfolgen

"Härtefallantrag"

  • Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann der jeweilige Prüfungsausschuss den Kandidaten/die Kandidatin auf einen Antrag (sog. "Härtefallantrag") bei wenigen Prüfungsleistungen zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zulassen. 
  • Die Zulassung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kandidaten, der die Gründe für eine unbillige Härte substantiiert darlegen muss: Antrag an den Prüfungsausschuss (formlos)
  • Eine Rücksprache mit dem Studienberater/der Studienberaterin des Fachbereichs (am besten persönlich in der Sprechstunde) wird empfohlen 

BA Politik- und Verwaltungswissenschaft (PO 2015, § 27 Abs. 2): Ein "Härtefallantrag" kann bei höchstens einer Prüfungsleistung des Basisstudiums (ausgenommen Orientierungsprüfungen) sowie bei höchstens einer Prüfungsleistung des Vertiefungsstudiums gestellt werden. Der Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung muss bis spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung gestellt werden. 

MA Politik- und Verwaltungswissenschaft (PO 2022, § 21 Abs. 3): Ein "Härtefallantrag" kann bei höchstens einer Prüfungsleistung pro Study Area gestellt werden. Der Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung muss spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung gestellt werden.

BA Nebenfach Politikwissenschaft (PO 2015, § 2 Abs. 2): Ein "Härtefallantrag" kann bei höchstens einer Prüfungsleistung der Basisbereiche sowie bei höchstens einer Prüfungsleistung des Vertiefungsbereichs gestellt werden. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen (§ 26 Abs. 3 der geisteswiss. PO).