Studieren mit Kind

Studierenden-Elternpass (StEP)

Sie haben Kinder und beginnen Ihr Studium an der Universität? Sie werden im Laufe des Studiums Eltern? Die Universität Konstanz freut sich, Sie als Eltern an der Hochschule zu begrüßen. Der Studierenden-Elternpass (StEP) ermöglicht es Ihnen, universitätsweit  auf alle familienfreundlichen Einrichtungen, Maßnahmen und Angebote zuzugreifen.

Angebot des Fachbereichs zur individuellen Studienverlaufsplanung

Einen Überblick über die fachspezifische Regelung zur flexiblen Studienorganisation finden Sie auf der Homepage der Koordinationsstelle familiengerechte Hochschule. Welche Maßnahmen im individuellen Fall hilfreich sind werden in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin mit Ihrem Fachstudienberater.

Prüfungen während der Elternzeit

Es ist grundsätzlich möglich, während der Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen.

Fachspezifische Regelung zur flexiblen Studienorganisation

  • Flexiblisierung der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen
  • Flexibilisierung des Praktikums
  • Aufnahme in ein Seminar oder eine Übung zu einer bestimmten Uhrzeit

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die einzelnen Maßnamen besteht und diese im Rahmen einer Fachstudienberatung geklärt und ggf. beantragt werden müssen.

BACHELOR-Programm: Regelungen zu Studium und Familie in der Bachelor-Prüfungsordnung

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Schutzfristen

(...)
(8) Auf Antrag einer Kandidatin sind die Mutterschutzfristen, wie sie im jeweils gültigen Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) festgelegt sind, entsprechend zu berücksichtigen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Mutterschutzfristen unterbrechen jede Frist nach dieser Prüfungsordnung; die Dauer des Mutterschutzes wird nicht in die Frist eingerechnet.

(9) Gleichfalls sind die Fristen für die Elternzeit nach Maßgabe des jeweils gültigen Gesetzes über die Gewährung von Elterngeld und Elternzeit (BEEG) auf Antrag zu berücksichtigen. Der Kandidat muss spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab er die Elternzeit antreten will, dem Prüfungsausschuss unter Beifügung der erforderlichen Nachweise schriftlich mitteilen, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume er Elternzeit in Anspruch nehmen will. Der Prüfungsausschuss hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die bei einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit nach dem BEEG auslösen würden, und teilt dem Kandidaten das Ergebnis sowie ggf. die neu festgesetzten Prüfungsfristen unverzüglich mit. Die Bearbeitungsfrist der schriftlichen Arbeit der Bachelor-Prüfung kann nicht durch die Elternzeit unterbrochen werden. Die gestellte Arbeit gilt als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit erhält der Kandidat ein neues Thema.

(10) Studierende, die über Abs. 9 hinausgehend Familienpflichten wahrzunehmen haben, können ebenfalls die Verlängerung von Fristen nach dieser Prüfungsordnung beantragen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen.

MASTER-Programm: Regelungen zu Studium und Familie in der Master-Prüfungsordnung

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Schutzfristen

(...)

(3) Bei Krankheit des Kandidaten bzw. eines von ihm allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes (unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks des Zentralen Prüfungsamtes) und in Zweifelsfällen ein Attest eines von der Hochschule benannten Arztes verlangt werden. Wird der Grund anerkannt, wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.

(...)

(10) Auf Antrag sind die Mutterschutzfristen, wie sie im jeweils gültigen Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) festgelegt sind, entsprechend zu berücksichtigen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Mutterschutzfristen unterbrechen jede Frist nach dieser Prüfungsordnung; die Dauer des Mutterschutzes wird nicht in die Frist eingerechnet. Gleichfalls sind die Fristen für die Elternzeit nach Maßgabe des jeweils gültigen Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Elternzeit (BEEG) auf Antrag zu berücksichtigen. Der Kandidat muss spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab er die Elternzeit antreten will, dem Prüfungsausschuss unter Beifügung der erforderlichen Nachweise schriftlich mitteilen, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume er die Elternzeit in Anspruch nehmen will. Der Prüfungsausschuss hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die bei einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit nach dem BEEG auslösen würden, und teilt dem Kandidaten das Ergebnis sowie ggf. die neu festgesetzten Prüfungsfristen unverzüglich mit. Die Bearbeitungsfrist der Master-Thesis kann nicht durch die Elternzeit unterbrochen werden. Das gestellte Thema gilt als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit erhält der Kandidat ein neues Thema.

(11) Studierende, die über Abs. 10 hinausgehend Familienpflichten wahrzunehmen haben, können ebenfalls die Verlängerung von Fristen nach dieser Prüfungsordnung beantragen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen.

(...)

Studium + Kind + Ausland? 

Zum Thema Studieren mit Kind im Ausland gibt es eine von der CHE und der Universität Wismar  spezielle Informationsseite. Für weitere Informationen zu Partneruniversitäten der Universität Konstanz und Förderungsmöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt wenden Sie sich an die ERASMUS-Beauftragte des Fachbereichs bzw. an das International Office.

Familienförderung der Universität Konstanz

Weitere zentrale Informationen zu Beurlaubung, Kinderbetreuung, Elterngeld etc. finden Sie auf den Seiten der Familienförderung der Universität Konstanz.