Anmelden und Verfassen der Masterarbeit (M.Ed. Politikwissenschaft)

Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Betreuung und das Verfassen der Masterarbeit

Die Regelungen zur Masterarbeit sind in Abschnitt III "Masterprüfung" der Studien- und Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge Lehramt Gymnasium (PO 2017) sowie in den fachsepzifischen Bestimmungen für das Hauptfach Politikwissenschaft (Anhang II) geregelt.

- Für die Masterarbeit im Fach Politikwissenschaft werden 15 ECTS-Credits vergeben.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ab Vergabe des Themas drei Monate.
- Der Umfang der Arbeit liegt zwischen 12.000 und 15.000 Wörtern.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Masterarbeit im Master of Education sind in § 19 der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium in der Fassung vom 27. Juli 2017 geregelt.

Neben den in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium verankerten Zulassungsvoraussetzungen wird im Fach Politikwissenschaft für die Masterarbeit ein Exposé (im Umfang von 2 bis 5 Seiten) vorausgesetzt, welches sich mit der Themenstellung der Arbeit auseinandersetzt. Das Exposé ist dem vorgesehenen Prüfer/der vorgesehenen Prüferin vor Beginn der Anmeldefrist vorzulegen. Dieser/Diese ist verpflichtet, dem Antragsteller/der Antragstellerin innerhalb der ersten 14 Tage der Anmeldefrist eine Rückmeldung zu geben. Erst nach einer positiven Begutachtung des Exposés ist er/sie berechtigt, den Antrag auf Anmeldung der Masterarbeit zu unterzeichnen.

Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit

Das Antragsvormular auf Zulassung zur Masterarbeit (Lehramt Gymnasium) erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt bei Frau Katja Pojda (Zimmer C 403). Bitte schreiben Sie Frau Pojda in den Wochen VOR Beginn des Anmeldezeitraums eine E-Mail . Sie schickt Ihnen dann die Anmeldeunterlagen als pdf-Datei zu. Alternativ können Sie sich die Unterlagen auch hier direkt herunterladen:

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit und Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr Prüfer/Ihre Prüferin den Antrag unterschreiben muss! Planen Sie daher genügend Zeit ein. Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Anmeldung der Masterarbeit beeinflusst das Abgabedatum der Arbeit nicht.

Denken Sie bitte zudem daran, einen Link für die Einreichung der Masterarbeit bei Turnitin von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin zu erhalten (siehe Punkt Plagiatskontrolle unten).

Bitte beachten Sie die Termine und Fristen zur Anmeldung der Masterarbeit in den Masterstudiengängen Lehramt Gymnasium.

GutachterInnen

Für die Betreuung/Benotung Ihrer Masterarbeit müssen Sie zwei GutachterInnen eigenverantwortlich finden.

Bitte beachten Sie folgende Regelung bei der Auswahl Ihrer BetreuerInnen:

  • Nur HochschullehrerInnen, PrivatdozentInnen sowie akademische MitarbeiterInnen, denen vom Rektorat die Prüfungsbefugnis eingeräumt wurde, können als BetreuerInnen zugewiesen werden.
  • Die BetreuerInnen müssen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft angehören.
  • Mindestens eine/r der beiden GutachterInnen sollte habilitiert sein bzw. Habilitationsäquivalenz besitzen (dazu zählen folgende Personengruppen: ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und deren VertreterInnen im jeweiligen Semester, ErgänzungsprofessorInnen, PrivatdozentInnen sowie akademische RätInnen).
  • Erst- und ZweitgutachterIn dürfen nicht in der selben Arbeitsgruppe tätig sein.

Externe GutachterInnen
Externe GutachterInnen können nur in gut begründeten Ausnahmefällen und grundsätzlich ausschließlich als ZweitgutachterInnen bestellt werden. Einer Betreuung durch externe PrüferInnen sind enge Grenzen gesetzt. Externe GutachterInnen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden, und ihre wissenschaftliche Qualifikation für die Betreuung einer Abschlussarbeit am Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft muss durch Lebenslauf und Schriftenverzeichnis nachgewiesen werden. Voraussetzung ist eine Promotion sowie Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften.

Formalitäten zur Bestellung von externen GutachterInnen

  1. Abklärung der Möglichkeit und der Zweckmäßigkeit der Bestellung eines externen Zweitgutachters/einer externen Zweitgutachterin mit dem Erstbetreuer/der Erstbetreuerin
  2. Antragstellung an den Prüfungsausschuss. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welchen Beitrag der externe Gutachter/die externe Gutachterin zur Betreuung der Masterarbeit leisten kann und warum diese Aufgabe nicht in gleichem Maße durch MitarbeiterInnen des Fachbereichs erfüllt werden kann
  3. Einreichen des Antrags zusammen mit dem Lebenslauf und einer Publikationsliste des potentiellen Gutachters/der potentiellen Gutachterin beim Studienberater (Herrn Pietsch, D 322, Fach 80)

Die Anmeldung der Masterarbeit kann erst nach der Begutachtung des Antrags erfolgen.

Titelblatt und Formatierung

Ein Titelblattmuster finden Sie als Download auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts. Abgewandelte Varianten dieses Musters sind ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich die "Hinweise zur Verwendung des Signets der Universität Konstanz bei Prüfungsarbeiten" (auf derselben Seite ebenfalls als Download verfügbar). Bitte geben Sie auf dem Titelblatt Ihre Matrikelnummer an.

Für die Formatierung der Abschlussarbeit gibt es am Fachbereich keine Vorgaben. Es gelten die in der Wissenschaft üblichen Standards. Sie können sich jedoch bei Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin nach den Formatempfehlungen für Ihre Abschlussarbeit erkundigen.

Titeländerung

Eine Titeländerung muss offiziell beim Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Das entsprechende Formular "Antrag auf Titeländerung" erhalten Sie bei Frau Pojda.

Der Antrag muss von dem Gutachter/der Gutachterin der Abschlussarbeit unterzeichnet und spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden.

Fristverlängerung

Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen die Arbeit nicht in der vorgegebenen Frist bearbeiten, besteht die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungzeit zu beantragen.  Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist jedoch um maximal zwei Monate möglich. "Dauert die Verhinderung länger, gilt das Thema als nicht ausgegeben. In diesem Fall muss nach Beendigung der Verhinderung unverzüglich die Ausgabe eines neuen Themas beantragt werden; erfolgt dies nicht, teilt der Prüfungsausschuss ein neues Thema und eine/n Prüfer/ in bzw. zwei Prüfer/innen zu" (§ 20 Abs. 5 der M.Ed.-Prüfungsordnung).

Für eine Fristverlängerung kommen verschiedene Gründe in Frage:

1. Krankheit

Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten muss das Zentrale Prüfungsamt per Mail über die Verhinderung informiert werden. Zudem muss der Kandidat/die Kandidatin umgehend ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt einreichen. Hierfür ist vom Arzt/von der Ärztin das vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebene Attest-Formular zu verwenden.Dieses ist auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts als Download verfügbar.

2. Weitere Verhinderungsgründe

Weitere Gründe für eine Verhinderung können direkt mit der Abschlussarbeit in Verbindung stehen. Exemplarisch werden hier mögliche Verhinderungsgründe aufgelistet:

- Probleme mit dem Datensatz (z.B. Lizenz, erschwerter Zugang)
- ein Interviewpartner verlegt den Termin auf einen späteren Zeitpunkt
- Probleme mit der Response-Quote

Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss zwingend mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin geklärt werden. Dabei muss er/sie den formlosen Antrag mit der Begründung für eine Verlängerung unterzeichnen. Die abschließende Entscheidung wird vom StPA getroffen. Die Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung erhalten Sie bei Frau Pojda.

Der Antrag muss gut begründet und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit.

Plagiatskontrolle

Am Fachbereich wird großer Wert auf die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens gelegt. Um Täuschungsversuchen (Plagiaten) vorzubeugen und die Missachtung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis leichter aufzuspüren, wird die Plagiatsentdeckungssoftware Turnitin eingesetzt.

Alle Studierenden werden dazu angehalten, ihre Abschlussarbeiten freiwillig bei Turnitin hochzuladen. Unten finden Sie die Anleitung zum Hochladen der Abschlussarbeit bei Turnitin:

Wichtig: Für das Hochladen der Masterarbeit bei Turnitin brauchen Sie einen Link, den Sie bei Ihrem Erstgutachter/Ihrer Erstgutachterin erhalten können. 

Zusammen mit der Abschlussarbeit ist eine Erklärung über selbständig verfasste Abschlussarbeiten abzugeben:

Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten

Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft bietet den Studierenden umfassende Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. Die Informationen von bestimmten Lehrstühlen, fachspezifische Literatur und Hilfe rund um das Verfassen von Exposés und Abschlussarbeiten finden Sie auf unserer entsprechenden Webseite.