Staats­examen im Lehramt

(Prüfungs­ordnung GymPO 2009, Haupt- und Erweiterungs-Hauptfach)

Nachfolgend werden die Regelungen des Fachbereichs zur Anmeldung zum Staatsexamen im Haupt- bzw. Erweiterungs-Hauptfach Politik-/Wirtschaftswissenschaften beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die eigentliche Anmeldung zum Staatsexamen über das Landeslehrerprüfungsamt erfolgt. Der Fachbereich koordiniert nur die Zuteilung der Prüfer und bestätigt die Kurszuordnung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamtes.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Studienverlauf oder zur Prüfungsordnung an die Studienberatung.

Die mündliche Staatsexamensprüfung

Die mündliche Staatsexamensprüfung

In der GymPO aus dem Jahr 2009 finden auf den Seiten 53 und 54 sich folgende Angaben bezüglich des Staatsexamens:

"Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.

Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Im Fach Politik beträgt die Prüfungszeit 35 Minuten (davon ca. 20 für die Schwerpunkte), im Fach Wirtschaft ca. 25 Minuten (davon ca. 15 für den Schwerpunkt). Die Prüfung kann in Ausnahmefällen auch getrennt durchgeführt werden. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte im Fach Politik und einen Schwerpunkt im Fach Wirtschaft. Im Fach Politik werden die beiden Schwerpunkte aus zwei verschiedenen der Studieninhalte 2.1.2 - 5 gewählt. Im Fach Wirtschaft wird der Schwerpunkt aus den Studieninhalten 2.2.1-3 gewählt."

Prüfungsanmeldung - Welche Formulare muss ich einreichen?

 

Zur Anmeldung zum Staatsexamen beim Landeslehrerprüfungsamt benötigen Sie zwei Dokumente des Fachbereichs:

Setzen Sie sich bereits vorab mit den anvisierten Prüfern in Verbindung, um die Prüfungsgebiete grob abzusprechen.

Prüfungsanmeldung - Welches sind die Fristen?

 

Es gelten folgende Fachbereichs-interne Fristen:

  • bis spätestens 31. März eines Jahres für den Prüfungstermin im Herbst (mündliche Prüfung im Oktober/November) bzw.
  • bis zum 30. September eines Jahres für den Prüfungstermin im Frühjahr (mündliche Prüfung April/Mai)

Nach der Zuweisung müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Staatsexamensprüfung selbstständig beim Landeslehrerprüfungsamt einreichen. Dies geschieht nicht automatisch durch den Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft (Fristen beim Landeslehrerprüfungsamt: 30.04. für Prüfungen im Herbst, 31.10. für Prüfungen im Frühjahr).  Es gilt die Abgabe, der Einwurf in den Briefkasten des Prüfungssekretariats oder der Poststempel.

Die Bestätigung erfolgt zu den Sprechzeiten in der Prüfungs- und Studienberatung in D 322.

Welche Lehrende dürfen mich eigentlich prüfen?

 

Für die mündliche Staatsexamensprüfung sind derzeit folgende Lehrende prüfungsberechtigt:

Fachteil Politikwissenschaft:

  • Prof. Dr. Christian Breunig
  • Prof. Dr. Marius Busemeyer
  • Dr. Michael Dobbins
  • JunProf. Dr. Karsten Donnay
  • JunProf. Dr. Steffen Eckhard
  • JunProf. Dr. Anselm Hager
  • PD Dr. Michael Herrmann
  • Prof. Dr. Katharina Holzinger
  • Prof. Dr. Sven Jochem
  • JunProf. Dr. Andreas Jungherr
  • Prof. Dr. Dirk Leuffen
  • Prof. Dr. Gerald Schneider
  • Prof. Dr. Volker Schneider
  • Prof. Dr. Wolfgang Seibel
  • Prof. Dr. Peter Selb
  • Prof. Dr. Susumu Shikano
  • Prof. Dr. Nils Weidmann
  • JunProf. Dr. Christina Zuber

Fachteil Wirtschaftswissenschaften:

  • Prof. Dr. Friedrich Breyer
  • Prof. Dr. Almuth Scholl
  • Prof. Dr. Guido Schwerdt
  • Prof. Dr. Matthias Sander