Betreuung von Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten müssen eine Forschungsfrage im Bereich der Verwaltungswissenschaft, Public Policy, oder fallorientierter/ mengentheoretischer Forschungsmethodik bearbeiten und ein empirisches Element beinhalten, wobei sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Ausrichtung möglich ist.

Voraussetzung zur verbindlichen Zusage der Betreuung und zur Anmeldung der Abschlussarbeit ist ein 2-5-seitiges Exposé, welches das Thema, die Fragestellung, den aktuellen Forschungsstand, den theoretischen Zugang, sowie die methodische Vorgehensweise, die Hypothesen, und den geplanten Aufbau der Arbeit darlegt.  Zudem ist bei einer Erstbetreuung der Besuch des Kolloquiums von Prof. Thomann Pflicht.

Bitte beachten Sie die Informationen zum Prozedere hier:

Laut Prüfungsordnung ist eine Zulassungsvoraussetzung zur BA-Arbeit die Anfertigung eines Exposés (im Umfang von 2-5 Seiten), welches sich mit der Themenstellung der Arbeit auseinandersetzt.

Das Exposé ist dem vorgesehenen Erstgutachter vor Beginn der Anmeldefrist vorzulegen. Dieser ist verpflichtet, dem Antragsteller innerhalb der ersten 14 Tage der Anmeldefrist eine Rückmeldung zu geben. Erst nach einer positiven Begutachtung des Exposés ist er berechtigt, den Antrag auf Anmeldung der BA-Arbeit zu unterzeichnen.

Studierende sind eingeladen ein Blitzexposé auszufüllen, um ihre Forschungsfrage zu entwickeln.