Achtung: Ausnahmeregelung zur kurzfristigen Abmeldung von Prüfungsleistungen (WiSe 20/21) nicht länger gültig!

Die Ausnahmeregeln die für An- und Abmeldung der Prüfungen im Wintersemester eingeführt wurden, haben für die Prüfungen im aktuellen Sommersemester keine Gültigkeit mehr. Für die anstehenden Prüfungen gelten wieder die regulären Anmeldefristen.

Es haben den Fachbereich Nachfragen erreicht, ob für die Prüfungsabmeldung im aktuellen Sommersemester 2021 immer noch ähnliche Ausnahmeregelungen gelten wie im letzten Wintersemester, wo man sich z.B. von Präsenzklausuren kurzfristig noch abmelden konnte (einfach, indem man nicht hinging).

Hierzu wird klargestellt: Diese Ausnahmeregelungen waren damals ausdrücklich auf das laufende Wintersemester bezogen. Im aktuellen Sommersemester gelten sie NICHT mehr. Es gelten wieder ganz normal die Anmeldetermine, wie sie auf unserer Homepage stehen. Eine nachträgliche Abmeldung von der Prüfung ist (wie sonst auch) nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.