Fach- und Hochschulwechsel

 1. Fachwechsel

Wenn Sie  in einem anderen Studienfach an der Universität Konstanz studieren und zum Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft wechseln möchten, können Sie einen Fachwechsel in das erste oder in ein höheres Fachsemester beantragen. 

Voraussetzung zur Einstufung in ein höheres Semester ist, dass Sie genügend anrechenbare Studien-und Prüfungsleistungen für das Fach vorweisen können (mindestens drei anrechenbare Prüfungsleistungen pro Semester, in der Regel aus dem Basisstudium). Das fachfremde Belegen der Prüfungsleistungen aus dem Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft ist nur ausnahmsweise und nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. 

Weitere Voraussetzung für den Fachwechsel in ein höheres Fachsemester ist das Vorhandensein der freien Studienplätze.

Für die Auskünfte zum Fachwechsel und Anrechnung von Prüfungsleistungen ist Studienberatung für BA-Studiengänge zuständig.

2. Hochschulwechsel

Wenn Sie   an einer anderen Hochschule studieren und Ihr aktuelles Studienfach sich inhaltlich mit dem Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft überschneidet, können Sie einen Hochschulwechsel an die Universität Konstanz beantragen. Dann können Sie unter Umständen in ein höheres Fachsemester des Studienganges Politik- und Verwaltungswissen-schaft eingeschrieben werden. 

Voraussetzung zur Einstufung in ein höheres Semester ist, dass Sie genügend anrechenbare Studien-und Prüfungsleistungen für das Fach vorweisen können (mindestens drei anrechenbare Prüfungsleistungen pro Semester, in der Regel aus dem Basisstudium - siehe Prüfungsordnung oder Modulübersicht des Studiengangs).  Weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein der freien Studienplätze im jeweiligen Fachsemester.

Für die Auskünfte zum Fachwechsel und Anrechnung von Prüfungsleistungen ist Studienberatung für BA-Studiengänge zuständig.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Generell können Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten (im In- und Ausland) erbracht wurden, im Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft anerkannt werden. Für eine Anerkennung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • eine weitgehende Übereinstimmung der Inhalte mit den in der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten und am Fachbereich angebotenen äquivalenten Lehrveranstaltungen,
  • eine Übereinstimmung des Niveaus der Lehrveranstaltung,
  • eine Übereinstimmung des Umfangs der Lehrveranstaltung in Bezug auf ECTS-Credits oder Semesterwochenstunden,
  • eine Übereinstimmung der Art und des Umfangs von Prüfungsleistungen.

Für eine Anerkennung wird deshalb der jeweils spezifische Fall im Einzelnen geprüft. Zur Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten werden ausführliche Unterlagen der anzuerkennenden Lehrveranstaltung (Überblick über die Inhalte der einzelnen Sitzungen, Literaturverzeichnis usw.) sowie die Nachweise der Prüfungsleistungen benötigt. 

Anfrage auf Anerkennung

Wenn Sie eine konkrete Auskunft zur Anrechenbarkeit der von Ihnen an einer anderen Hochschule und/oder in einem anderen Studiengang erbrachten Prüfungsleistungen erhalten möchten, füllen Sie bitte das Formular der Anfrage auf Anerkennung (Formular s. Kasten rechts) aus.

Nach der Überprüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Auskunft über die Anerkennungsmöglichkeiten sowie, beim Wechsel in ein höheres Fachsemester, darüber, in welches Semester Sie eingestuft werden könnten.

Beantragung der Anerkennung nach dem Fach- bzw. Hochschulwechsel

Nach dem erfolgten Fach- bzw. Hochschulwechsel müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienanfang eine Anerkennung beantragen. Für eine Anerkennung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Eine beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises. Alternativ kann eine nicht beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises vorgelegt werden. In diesem Fall ist das Original des Leistungsnachweises vorzuzeigen.
  2. Eine vorab bereits bestätigte Auskunft über mögliche Anrechnungen (Kopie der begutachteten Anfrage auf Anerkennung, Kopie der relevanten E-Mails ect.).
  3. Das elektronisch ausgefüllte Anerkennungsformular (s. Kasten rechts).