Anforderungen an die Arbeitsstelle
Das Praktikum soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden die Möglichkeit geben ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Ziel des Arbeitsaufenthalts liegt in der Vertiefung und Erweiterung von Qualifikationen für das Studium sowie des späteren Berufsfelds.
Dazu soll die Praktikumsstelle folgende Kriterien erfüllen:
- Integration in die Arbeitsabläufe
- Selbstständige Arbeit im Team oder allein
- Übernahme von qualifizierten Aufgaben mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten
- Rahmen einer Vollzeitarbeit (Üblicher Arbeitsumfang und Arbeitszeiten inklusive Urlaubszeit)
- Dauer: 6 Monate
Praktika können in verschiedenen Sektoren (Privater Sektor, Öffentlicher Sektor etc.) und Sachgebieten (Personalwesen, PR-Bereich, Marketing etc.) absolviert werden. Studierende kümmern sich eigenständig um einen Praktikumsplatz, werden jedoch bei ihrer Suche vom Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt unterstützt und betreut. Des Weiteren werden Praktikaangebote auf der Praktikumsbörse sowie über die Mailingliste, in die sich die Studierende eintragen können, veröffentlicht. Zudem können sich die Studierenden zu den Sprechzeiten im Archiv (D 350) über Praktikumsstellen, die von Studierenden der Universität Konstanz bereits absolviert wurden, informieren.
Organisatorische Formalia
Während des Arbeitsaufenthalts behalten die Studierenden ihren Status als Studierende der Universität Konstanz bei. Da der Arbeitsaufenthalt integraler Bestandteil des Bachelor Studiengangs Politik- und Verwaltungswissenschaft darstellt ist eine Beurlaubung nicht möglich.
Der Abschluss eines Praktikumsvertrags, der die Rahmenbedingungen festhält wird ausdrücklich empfohlen. Die Bezahlung eines Praktikums liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Es besteht jedoch die Möglichkeit Stipendien in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Informationen erhalten Sie vom Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt. Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich während des Praktikums BAföG zu erhalten. Während des Praktikumszeitraums sind die Studierenden nicht über die Universität Konstanz unfallversichert. Da es sich beim Arbeitsaufenthalt jedoch um ein Pflichtpraktikum handelt, sind die Studierenden nicht sozialversicherungspflichtig (Ausnahme: Praktika im Ausland). Für die Zeit des Praktikums müssen die Studierenden eine Krankenversicherung nachweisen. Zudem können Sie für Praktika im Ausland gesonderte Zusatzversicherungen abschließen.


